Teilnahmebedingungen Meller Koffermarkt am 1. November 2015
Veranstalter: Katharina Lehmann
Teilnehmen dürfen Aussteller mit Gewerbeschein. Auch Privatpersonen sind möglich, jedoch erfolgt dies ausschließlich in eigener Verantwortung. Bewerbungsschluss ist der 15. September 2015. Nur durch die Bewerbung allein kommt noch kein Vertragsabschluss zustande, erst mit der finalen Rückbestätigung der Bewerbung nach Mitte September durch den Veranstalter, ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Aussteller vollzogen. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von zweiWochen nach Erhalt der Bestätigungsmail zu entrichten. Wird die Gebühr nicht innerhalb der gesetzten Frist entrichtet, besteht kein Anspruch auf den Standplatz.
Verkaufsfläche
und Standgebühr
Jeder
Aussteller bekommt vom Veranstalter eine Verkaufsfläche in der Größe 1,00 m x 0,70 m zugewiesen.
Die Einteilung der
Verkaufsfläche wird vom Veranstalter vorgenommen,
kurzfristige Änderungen vorbehalten.Die Standmiete pro Aussteller beträgt 25,00
Euro und beinhaltet lediglich die Verkaufsfläche ohne Tisch!
Sofern für die Veranstaltung ein Kuchen gebacken wird (z.B. Blechkuchen, Muffins – keine Sahnetorten, mangels Kühlmöglichkeit) ist lediglich eine Standgebühr von 22,00 € zu zahlen. Benötigt wird eine bestimmte Anzahl von Kuchen, sofern zu wenig oder zu viele Aussteller diese Möglichkeit wählen, wird das Los entscheiden.
Der Aussteller präsentiert und verkauft seine Produkte ausschließlich aus einem Koffer heraus, lediglich Aufbauten in die Höhe sind erlaubt. Der Aussteller ist angehalten, aus einem möglichst alten, bzw. nostalgischen Koffer heraus zu verkaufen. Dies ist eine Bitte, um die besondere Atmosphäre des Koffermarktes zu wahren, jedoch keine Pflicht. Es kann auch ein neuerer Koffer sein. Für ein einheitlicheres Gesamtbild bitten wir Sie eine Tischdecke als Unterlage für den Koffer mitzubringen. Die Tischfläche kann auch als erweiterte Ausstellfläche neben dem Koffer genutzt werden. Bitte bringen Sie jedoch keine Kleiderstangen, Beistelltische, Schneiderpuppen, Rückwände etc. mit ! Für die Dekoration der Verkaufsfläche ist der Aussteller selbst verantwortlich.
Sofern für die Veranstaltung ein Kuchen gebacken wird (z.B. Blechkuchen, Muffins – keine Sahnetorten, mangels Kühlmöglichkeit) ist lediglich eine Standgebühr von 22,00 € zu zahlen. Benötigt wird eine bestimmte Anzahl von Kuchen, sofern zu wenig oder zu viele Aussteller diese Möglichkeit wählen, wird das Los entscheiden.
Der Aussteller präsentiert und verkauft seine Produkte ausschließlich aus einem Koffer heraus, lediglich Aufbauten in die Höhe sind erlaubt. Der Aussteller ist angehalten, aus einem möglichst alten, bzw. nostalgischen Koffer heraus zu verkaufen. Dies ist eine Bitte, um die besondere Atmosphäre des Koffermarktes zu wahren, jedoch keine Pflicht. Es kann auch ein neuerer Koffer sein. Für ein einheitlicheres Gesamtbild bitten wir Sie eine Tischdecke als Unterlage für den Koffer mitzubringen. Die Tischfläche kann auch als erweiterte Ausstellfläche neben dem Koffer genutzt werden. Bitte bringen Sie jedoch keine Kleiderstangen, Beistelltische, Schneiderpuppen, Rückwände etc. mit ! Für die Dekoration der Verkaufsfläche ist der Aussteller selbst verantwortlich.
Buchung
und Stornierung
Mit
der vom Veranstalter bestätigten Bewerbung und der anschließenden
Überweisung der Standgebühr an den Veranstalter, wird die
Buchung verbindlich. Die gesetzlich vorgeschriebenen gewerbe- und
arbeitsrechtlichen Vorschriften sind selbstverständlich von jedem
Aussteller einzuhalten. Sagt ein Aussteller weniger als 4 Wochen vor
der Veranstaltung ab, wird die Gebühr nur dann vollständig zurück
erstattet, wenn ein Ersatzaussteller gefunden wurde. Bei
höherer Gewalt oder wenn weniger als 12 Aussteller den Markt gebucht
haben, kommt die Veranstaltung nicht zustande.
In diesem Fall wird die vollständige Teilnahmegebühr
an den Aussteller zurück erstattet. Sämtliche weiteren
Kosten sind vom Aussteller selbst zu
tragen.
Ablauf
am Tag der Veranstaltung
Der
Markt findet am Sonntag, den 01.11.2015 von 11-18
Uhr statt. Der Eintritt ist kostenlos.
Der
Aufbau des Marktes erfolgt in der Zeit von 10 bis 11 Uhr, der Abbau
von 18 Uhr bis 18:30 Uhr. Ein vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet.
Die
Verkaufsflächen müssen vor Marktbeginn vollständig mit den zuvor
angemeldeten Produkten eingerichtet sein und während der
Öffnungszeiten ständig mit Personal besetzt sein. Eine Mitnutzung der gemieteten Verkaufsfläche
durch Dritte ist nicht gestattet. Jeglicher anfallender
Müll/Verpackungsmaterial ist vom Aussteller selbst zu entsorgen. Der
Ort der Veranstaltung ist so zu verlassen, wie er vorgefunden wurde.
Ausschlussgründe
und Haftung
Ein
Aussteller ist von der Veranstaltung auszuschließen, wenn er nicht
rechtzeitig seinen Stand einnimmt, ihn vorzeitig wieder verlässt,
wenn grundlegend andere Produkte als in der Bewerbung angegeben
angeboten werden, oder wenn die Teilnahmegebühr nicht vollständig
gezahlt wurde.
Für
Personen- oder Sachschäden, verursacht durch den Aussteller, seine
Waren, Standzubehör, Personal, oder den Stand selbst, haftet der
Aussteller. Ebenso gibt es keine Haftung bei Diebstahl. Der
Aussteller ist auch in diesem Fall selbst verantwortlich.
Fotos
Mit
der Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass während des Marktes
gemachte Fotos von Ihnen und Ihrem Stand auf dem Blog des Meller Koffermarktes sowie für journalistische Zwecke verwendet werden dürfen.
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