Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Meller Koffermarkt am 1. November 2015





Veranstalter: Katharina Lehmann



Die Teilnahmebedingungen gelten zwischen Aussteller und dem Veranstalter des Meller Koffermarktes. 



Teilnehmen dürfen Aussteller mit Gewerbeschein. Auch Privatpersonen sind möglich, jedoch erfolgt dies ausschließlich in eigener Verantwortung. Bewerbungsschluss ist der 15. September 2015. Nur durch die Bewerbung allein kommt noch kein Vertragsabschluss zustande, erst mit der finalen Rückbestätigung der Bewerbung nach Mitte September durch den Veranstalter, ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Aussteller vollzogen. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von zweiWochen nach Erhalt der Bestätigungsmail zu entrichten. Wird die Gebühr nicht innerhalb der gesetzten Frist entrichtet, besteht kein Anspruch auf den Standplatz.




Verkaufsfläche und Standgebühr


Jeder Aussteller bekommt vom Veranstalter eine Verkaufsfläche in der Größe 1,00 m x 0,70 m zugewiesen. Die Einteilung der Verkaufsfläche wird vom Veranstalter vorgenommen, kurzfristige Änderungen vorbehalten.Die Standmiete pro Aussteller beträgt  25,00 Euro und beinhaltet lediglich die Verkaufsfläche ohne Tisch! 

Sofern für die Veranstaltung ein Kuchen gebacken wird (z.B. Blechkuchen, Muffins – keine Sahnetorten, mangels Kühlmöglichkeit) ist lediglich eine Standgebühr von 22,00 € zu zahlen. Benötigt wird eine bestimmte Anzahl von Kuchen, sofern zu wenig oder zu viele Aussteller diese Möglichkeit wählen, wird das Los entscheiden. 



Der Aussteller präsentiert und verkauft seine Produkte ausschließlich aus einem Koffer heraus, lediglich Aufbauten in die Höhe sind erlaubt. Der Aussteller ist angehalten, aus einem möglichst alten, bzw. nostalgischen Koffer heraus zu verkaufen. Dies ist eine Bitte, um die besondere Atmosphäre des Koffermarktes zu wahren, jedoch keine Pflicht. Es kann auch ein neuerer Koffer sein.  Für ein einheitlicheres Gesamtbild bitten wir Sie eine Tischdecke als Unterlage für den Koffer mitzubringen. Die Tischfläche kann auch als erweiterte Ausstellfläche neben dem Koffer genutzt werden. Bitte bringen Sie jedoch keine Kleiderstangen, Beistelltische, Schneiderpuppen, Rückwände etc. mit ! Für die Dekoration der Verkaufsfläche ist der Aussteller selbst verantwortlich.




Buchung und Stornierung


Mit der vom Veranstalter bestätigten Bewerbung und der anschließenden Überweisung der Standgebühr an den Veranstalter, wird die Buchung verbindlich. Die gesetzlich vorgeschriebenen gewerbe- und arbeitsrechtlichen Vorschriften sind selbstverständlich von jedem Aussteller einzuhalten. Sagt ein Aussteller weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung ab, wird die Gebühr nur dann vollständig zurück erstattet, wenn ein Ersatzaussteller gefunden wurde. Bei höherer Gewalt oder wenn weniger als 12 Aussteller den Markt gebucht haben, kommt die Veranstaltung nicht zustande. In diesem Fall wird die vollständige Teilnahmegebühr an den Aussteller zurück erstattet. Sämtliche weiteren Kosten sind vom Aussteller selbst zu tragen.




Ablauf am Tag der Veranstaltung


Der Markt findet am Sonntag, den 01.11.2015 von 11-18 Uhr statt. Der Eintritt ist kostenlos. Der Aufbau des Marktes erfolgt in der Zeit von 10 bis 11 Uhr, der Abbau von 18 Uhr bis 18:30 Uhr. Ein vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet. 
 

Die Verkaufsflächen müssen vor Marktbeginn vollständig mit den zuvor angemeldeten Produkten eingerichtet sein und während der Öffnungszeiten ständig mit Personal besetzt sein. Eine Mitnutzung der gemieteten Verkaufsfläche durch Dritte ist nicht gestattet. Jeglicher anfallender Müll/Verpackungsmaterial ist vom Aussteller selbst zu entsorgen. Der Ort der Veranstaltung ist so zu verlassen, wie er vorgefunden wurde. 
 

Ausschlussgründe und Haftung




Ein Aussteller ist von der Veranstaltung auszuschließen, wenn er nicht rechtzeitig seinen Stand einnimmt, ihn vorzeitig wieder verlässt, wenn grundlegend andere Produkte als in der Bewerbung angegeben angeboten werden, oder wenn die Teilnahmegebühr nicht vollständig gezahlt wurde.


Für Personen- oder Sachschäden, verursacht durch den Aussteller, seine Waren, Standzubehör, Personal, oder den Stand selbst, haftet der Aussteller. Ebenso gibt es keine Haftung bei Diebstahl. Der Aussteller ist auch in diesem Fall selbst verantwortlich.




Fotos

Mit der Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass während des Marktes gemachte Fotos von Ihnen und Ihrem Stand auf dem Blog des Meller Koffermarktes sowie für journalistische Zwecke verwendet werden dürfen.

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